Tipp des Tages

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Steuertipp: Gewerbesteuer - Die Anschaffung von Oldtimern kann nachteilig sein

Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen (= »Grundstücksunternehmen«), können bei der Gewerbesteuer von einer »erweiterten Kürzung« profitieren, Diese entfällt allerdings, sobald eine Tätigkeit ausgeübt wird, die in dem entsprechenden Paragrafen des Gewerbesteuergesetzes nicht als »kürzungsschädlich« aufgeführt ist. Hält und verwaltet eine GmbH eigenes Immobilienvermögen, so entfällt die Gewerbeertragskürzung, wenn sie als Kapitalanlage zwei Oldtimerfahrzeuge erworben hat. Das gelte auch dann, wenn sie die Fahrzeuge über viele Jahre hinweg noch nicht veräußert und folglich in den streitigen Erhebungszeiträumen keinerlei Erträge mit den Fahrzeugen erzielt hat. (FG Baden-Württemberg, 6 K 878/22) - vom 28.03.2023

Rechtstipp: Krankenversicherung - Eine Hautstraffungs-OP muss nicht bezahlt werden

Haben sich bei einer übergewichtigen Frau, die eine Schlauchmagenoperation im Ausland hat durchführen lassen, und die dadurch ihr Gewicht von 118 auf 75 Kilogramm reduzieren konnte, Hautfalten und eine Fettschürze gebildet, so kann sie die Kosten für eine Hautstraffungs-OP nicht von ihrer Krankenkasse erstattet erhalten. Liegen bei den Hautfalten keine Krankheitswerte wie etwa Reizungen, Pilzbefall oder Entzündungen vor, so besteht für die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistungspflicht. Auch lag hier keine "schwerwiegende Entstellung" vor. Die Straffungsoperationen an sich seien kein Bestandteil einer einheitlichen Behandlung der Adipositas. (Hessisches LSG, L 1 KR 247/22)