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01.12.2022

BER: Geradeausabflug über Blankenfelde-Mahlow im Nachtzeitraum rechtens

Die Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und einer Anwohnerin gegen Abflugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg war erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschied, die angegriffenen Flugrouten, die in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) bei Westbetrieb von der Startbahn 25R (Nordbahn) im Geradeausabflug über das in westlicher Verlängerung dieser Startbahn liegende Gemeindegebiet und das private Wohnhaus der Anwohnerin führen, seien nicht zu beanstanden.

Insbesondere, so das OVG, gebe es keine alternativen Routen, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung als eindeutig vorzugswürdig aufdrängten. Es sei nicht erkennbar, dass die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zugrunde gelegten Lärmberechnungen unzureichend sein könnten. Auch sei nicht zu beanstanden, dass die Behörde ihre Entscheidung unter anderem darauf gestützt hat, dass es bei einer Nordumfliegung des Gemeindegebiets zu Neubelastungen mit unzumutbarem Fluglärm für Betroffene in Gebieten kommen werde, die bisher fast gar nicht von Fluglärm betroffen gewesen seien.

Der Festsetzung der Abflugrouten stehe zudem das Urteil des OVG vom 19.09.2013 (OVG 11 A 4.13), nach dem die 2012 erfolgte Festlegung des Geradeausabflugs für den Nachtzeitraum unter Lärmschutzgesichtspunkten rechtswidrig gewesen ist, nicht entgegen. Das OVG habe angenommen, dass die damalige Abwägung fehlerhaft gewesen sei, nicht jedoch für die Zukunft eine erneute Festsetzung des Geradeausabflugs ausgeschlossen, so das Gericht in seinem aktuellen Urteil. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2022, OVG 6 A 15/21