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24.03.2023

Kampf gegen Wegwerfgesellschaft: EU-Kommission will Recht auf Reparatur

Entsorgte Produkte sind häufig noch gebrauchsfähige Waren, die repariert werden können, aber oft vorzeitig weggeworfen werden. Dies verursacht jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall. Dagegen will die Europäische Kommission vorgehen. Mit einem Vorschlag zum "Recht auf Reparatur" soll es für Verbrauchern künftig einfacher und kostengünstiger werden, Waren zu reparieren statt sie ersetzen zu lassen.

Dieses Recht soll sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie gelten. Im Rahmen der gesetzlichen Garantie sollen Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz. Über die gesetzliche Garantie hinaus soll Verbrauchern ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Verfügung stehen, um eine Reparatur zu einer einfachen und verfügbaren Option zu machen.

Sie sollen einen Anspruch gegenüber Herstellern auf Reparatur von Produkten haben, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, wie Waschmaschinen oder Fernsehgeräte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich Verbraucher jederzeit an jemanden wenden können, wenn sie sich für eine Reparatur ihres Produkts entscheiden. Auch soll es die Hersteller dazu anregen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Die Hersteller sollen zur Unterrichtung der Verbraucher über die Produkte verpflichtet sein, die sie selbst reparieren müssen.

Geplant ist zudem eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet, um Verbrauchern die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern instandgesetzter Waren in ihrer Region zu ermöglichen. Die Plattform soll die Suche nach Standorten und Qualitätsstandards ermöglichen, sie soll Verbrauchern helfen, attraktive Angebote zu finden, und die Sichtbarkeit von Reparaturbetrieben erhöhen.

Weiter soll es ein europäisches Formular für Reparaturinformationen geben, das die Verbraucher von jedem Reparaturbetrieb verlangen können. Das soll Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und den Preis schaffen und den Verbrauchern der Vergleich von Reparaturangeboten erleichtern.

Schließlich soll ein europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen entwickelt werden. Er soll den Verbrauchern dabei helfen, Reparaturbetriebe zu ermitteln, die sich zu einer höheren Qualität verpflichten. Dieser Standard für eine "einfache Reparatur" soll allen Reparaturbetrieben in der gesamten EU offenstehen. Sie müssen laut Kommission bereit sein, sich zu Mindestqualitätsstandards zu verpflichten, etwa in Bezug auf die Lebensdauer oder die Verfügbarkeit von Produkten.

Der Kommissionsvorschlag muss vom Europäischen Parlament und vom Rat noch angenommen werden.

Europäische Kommission, PM vom 22.03.2023